Kinderschutzkonzept
1. Selbstverständnis & Leitbild
Der LTTC "Rot-Weiß" versteht sich als sicherer, respektvoller und entwicklungsfördernder Ort für Kinder und Jugendliche. Der Verein verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisiert Art ist. Er stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren.
2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für sämtliche Vereinsbereiche mit Kontakt zu Minderjährigen:
- Trainingsbetrieb (Einzel- und Gruppentraining)
- Mannschaften & Wettkämpfe
- Turnierbetreuung & Reisen
- Tenniscamps & Veranstaltungen
- Vereinsanlage & Umkleidebereiche
- Digitale Kommunikation & soziale Medien
Es ist verbindlich für:
- Trainerinnen und Trainer
- Betreuerinnen und Betreuer
- Vorstand & Funktionsträger
- Angestellte & Honorarkräfte
- Ehrenamtliche & Helfer
- Externe Dienstleister im Vereinskontext
3. Ziele des Kinderschutzes
Der Verein verfolgt folgende Ziele:
- Prävention von Gewalt und Grenzverletzungen
- Früherkennung von Risiken und problematischen Situationen
- Klare Handlungswege bei Verdachtsfällen
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen
- Sensibilisierung aller Beteiligten
4. Kinderschutzbeauftragte
Der Verein benennt mindestens eine, idealerweise zwei Kinderschutzbeauftragte. Diese handeln stets vertraulich und sind niedrigschwellig erreichbar.
Aufgaben:
- Vertrauens- und Ansprechstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Beratung bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten
- Koordination von Maßnahmen & externen Stellen
- Unterstützung des Vorstands bei Kinderschutzfragen
- Mitwirkung an Präventionsmaßnahmen
5. Präventionsmaßnahmen
5.1 Ehrenkodex / Verhaltenskodex
Alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung des Ehrenkodex.
5.2 Erweitertes Führungszeugnis
Alle Trainer, Betreuer und regelmäßig mit Minderjährigen tätigen Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird sowohl vor Tätigkeitsbeginn als auch während der Zusammenarbeit regelmäßig überprüft (spätestens alle fünf Jahre).
5.3 Schulungen & Sensibilisierung
Alle relevanten Personen nehmen regelmäßig an Kinderschutz- bzw. Präventionsschulungen teil. Diese finden mindestens alle zwei Jahre statt. Des Weiteren wird intern eine Kultur der Sensibilisierung für den Kinderschutz gelebt und gefordert.
5.4. Risikoanalyse
Der Verein überprüft regelmäßig potenzielle Risikobereiche:
Typische Risikofelder im Tennis:
- Umkleiden / Sanitärbereiche
- Fitnessbereich
- Einzeltraining / private Settings
- Reisen / Turniere / Wettkämpfe
- Digitale Kommunikation
- Machtgefälle Trainer – Spieler
Ergebnisse werden dokumentiert und Maßnahmen abgeleitet.
6. Verhaltensregeln im Trainings- und Vereinsalltag
6.1 Umgang & Kommunikation
- Wertschätzende, respektvolle Sprache
- Keine Einschüchterung oder Bloßstellung
- Kritik sachlich & konstruktiv
6.2 Körperkontakt
- Nur sportfachlich notwendig
- Vorher ankündigen („Darf ich kurz helfen?“)
- Grenzen der Kinder/Jugendlichen respektieren
6.3 Umkleiden & Duschen
- Wahrung der Intimsphäre
- Nach Möglichkeit kein gemeinsames Duschen mit Minderjährigen
6.4 Einzeltraining / 1:1-Situationen
- Möglichst transparente Settings (sichtbare Plätze / offene Bereiche)
- Keine abgeschlossenen Räume ohne Notwendigkeit
- Sensibler Umgang mit Nähe-Situationen
6.5 Digitale Kommunikation
- Professionelle Distanz wahren
- Möglichst Gruppenkommunikation
- Keine privaten/intimen Nachrichten
- Keine Bildveröffentlichung ohne Einwilligung
7. Beschwerde- und Meldesystem
Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Vorfälle oder Unsicherheiten niedrigschwellig zu melden.
Meldewege:
- Direkte Ansprache der Kinderschutzbeauftragten
- Funktions-E-Mail
Grundsätze:
- Jede Meldung wird ernst genommen
- Keine Nachteile für meldende Personen
- Vertrauliche Behandlung
8. Interventionsleitfaden
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Grenzverletzungen gilt:
- Ruhe bewahren & zuhören
- Keine vorschnellen Bewertungen
- Schutz des Kindes sicherstellen
- Keine eigenmächtige Konfrontation
- Kinderschutzbeauftragte informieren
- Sachliche Dokumentation
- Weitere Vorgehensweisen planen (gemeinsam mit den Kinderschutzbeauftragten)
- Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf
Das Wohl des betroffenen Kindes steht immer im Mittelpunkt.
9. Verantwortlichkeiten
Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
- Vorstand: strukturelle Verankerung
- Trainer & Betreuer: Umsetzung im Alltag
- Kinderschutzbeauftragte: Beratung & Koordination
- Mitglieder & Eltern: Unterstützung & Aufmerksamkeit
10. Schlussformel
Der LTTC "Rot-Weiß" verpflichtet sich zu einer Kultur des Respekts, der Achtsamkeit und des Schutzes. Kinderschutz ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess, bei welchem viele Akteure mithelfen müssen.















