Terminverschiebung der Ordentlichen Mitgliederversammlung
Foto: Claudio Gärtner
Aufgrund der aktuellen Infektionslage und der Maßnahmen der Berliner Landesregierung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) kann die Mitgliederversammlung in diesem Jahr leider nicht wie geplant im Februar durchgeführt werden.
Nach der derzeit gültigen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Berlin sind Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern ausdrücklich verboten. Da wir mit deutlich mehr Teilnehmern rechnen, wäre die Durchführung der Mitgliederversammlung rechtlich problematisch. Unabhängig davon halten wir es aber auch für unverantwortlich, bei dem aktuellen Infektionsgeschehen in Berlin eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
Gleichzeitig ist auch eine Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation (virtuelle Mitgliederversammlung) weder für Sie als Mitglieder noch für den Verein sinnvoll. Allein die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung würde einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für den Verein bedeuten. Gleichwohl können technischer Probleme bei der Durchführung und damit das Risiko weiterer Kosten und Aufwand nicht ausgeschlossen werden. Zudem wäre nicht sichergestellt, dass alle Mitglieder, die an der Versammlung teilnehmen wollen, auch über die technischen Möglichkeiten für die Teilnahme verfügen.
Der Vorstand hat sich daher nach gründlicher Abwägung aller Möglichkeiten und Risiken dafür entschieden, die Mitgliederversammlung aufzuschieben. Nach derzeitiger Planung soll die Versammlung Mitte April 2021 in gewohnter Form als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, wenn dies die Infektionslage und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zulassen. Wir planen momentan als Termin Donnerstag, den 22. April 2021 und bitten Sie, sich diesen Termin schon einmal vorzumerken. Selbstverständlich erhalten Sie dann fristgemäß vorab eine schriftliche Einladung mit Tagesordnung.