Corona-Update zu erweiterten 2G-Regeln Absage Kinder-Nikolaus und Jugendweihnachtsfeier
In der aktuell gültigen Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats gibt es einige Änderungen. Insbesondere regelt §31 (1), dass die Sportausübung in Tennishallen nur unter der 2G-Bedingung zulässig ist, wobei zusätzlich die Pflicht, den Mindestabstand einzuhalten, oder das Erfordernis einer negativen Testung zur Wahl stehen.
Diese erweiterte 2G-Regel schließt alle geimpften und genesenen Personen sowie alle Kinder und Schüler bis 18 Jahre ein. Die entsprechenden Nachweise (Impf- oder Genesenennachweis, Schülerausweis) sind mitzuführen und auf Verlangen der verantwortlichen Personen bzw. der Mitarbeiter des Clubs vorzuzeigen.
Beim Doppel-Spielen von Erwachsenen muss ab sofort ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest, der unter Aufsicht einer weiteren erwachsenen Person durchgeführt und dokumentiert wurde, mit jeweils negativem Testergebnis vorliegen.
Für die Überprüfung der Tests, Impf- und Genesungsnachweise sowie für die Anwesenheitsdokumentation (bitte über die Corona-Warn-App einloggen) sind die jeweils für die Trainingseinheit verantwortlichen Trainer, die Person, die den Platz gebucht hat oder – bei Verbandsspielen – die Mannschaftsführer zuständig.
Nikolaus und Kinder-Weihnachtsfeier müssen leider ausfallen
Die aktuelle Pandemielage zwingt uns leider auch dazu, sowohl die Nikolausfeier für die Kleinsten als auch die Kinder- und Jugend-Weihnachtsfeier absagen zu müssen. Die Ehrungen der jungen Clubmeister werden wir zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form nachholen.